Datenblatt gehalten von Händen

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung ändern sich die Anforderungen an Etiketten grundlegend, und zwar entlang der gesamten Lieferkette. Sie möchten Ihre Etiketten weiterhin zuverlässig einsetzen? Damit Sie das rechtssicher tuen können, müssen Sie ab August 2026 die Vorgaben der neuen Verordnung für PPWR-Etiketten umsetzen. Als Ihr Lieferant stellt etikettensprint die dafür erforderliche Dokumentation bereit. So können Sie Ihre Konformität lückenlos nachweisen. Die passenden Unterlagen fordern Sie jederzeit direkt bei uns an:

Die neue EU-Verpackungsverordnung kurz erklärt

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue europäische Verpackungsverordnung. Sie wurde als Verordnung (EU) 2025/40 veröffentlicht und trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Anders als eine Richtlinie gilt eine Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung. In Deutschland flankiert das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) die Verordnung; bekannte Pflichten wie die Registrierung im Verpackungsregister LUCID und die Systembeteiligung bleiben bestehen.

Was ist das Ziel der PPWR?

Das Ziel ist eine funktionierende Kreislaufwirtschaft: weniger Verpackungsabfall, bessere Recyclingfähigkeit und höhere Rezyklatanteile. Dafür führt die Verordnung schrittweise Regeln zum Recycling und zur Kennzeichnung von Verpackungen ein. Betroffen sind grundsätzlich alle Verpackungen, vom Etikett über den Karton bis zur Transportverpackung.

PPWR 2026: Ab wann die Verordnung gilt

Der zentrale Stichtag ist der 12. August 2026. Ab diesem Geltungsbeginn greifen die ersten unmittelbar anwendbaren Pflichten: die Rollen und Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure, die Konformitätsbewertung sowie die Informations- und Nachweispflichten. Jede Verpackung, die ab diesem Datum neu in Verkehr gebracht wird, benötigt eine EU-Konformitätserklärung (DoC) nach Artikel 39. Einen zusätzlichen Abverkaufszeitraum für neue, nicht konforme Verpackungen sieht die Verordnung nicht vor. Verpackungen, die bereits vor dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, genießen dagegen Bestandsschutz und bleiben von den neuen Pflichten ausgenommen.

Weitere Anforderungen folgen gestuft über die kommenden Jahre. Für Unternehmen ist es daher schon jetzt ratsam, die technische Dokumentation aufzubauen und mit den eigenen Lieferanten abzustimmen.

Die wichtigsten Fristen im Überblick

Die Verordnung wirkt nicht auf einen Schlag, sondern in Stufen. Diese Termine sollten Sie kennen:

  • Ab 12. August 2026: Rollenpflichten, Konformitätsbewertung, Nachweispflichten und die Pflicht zur Konformitätserklärung für neu in Verkehr gebrachte Verpackungen.
  • Voraussichtlich ab 12. August 2028: die harmonisierte, EU-weit einheitliche Verpackungskennzeichnung nach Artikel 12; der genaue Zeitpunkt hängt von den ergänzenden Durchführungsrechtsakten ab und kann sich noch verschieben.
  • Ab 1. Januar 2030: verschärfte Vorgaben zu Recyclingfähigkeit, Mindestrezyklatanteilen und zur Minimierung von Verpackungen; weitere Stufen folgen 2035 und danach.

Rollen und Pflichten entlang der Lieferkette

Welche Pflichten auf Sie zukommen, hängt von Ihrer Position in der Lieferkette ab. Die Verordnung unterscheidet klar zwischen den Wirtschaftsakteuren, vom Zulieferer über den Erzeuger bis zum Vertreiber. Dabei ist jede Rolle separat zu prüfen, denn ein Unternehmen kann gleichzeitig mehrere Funktionen ausüben. Importeure aus Drittländern tragen ebenfalls eigene Verantwortung, sobald sie Ware erstmals auf den EU-Markt bringen.

EU Flaggen: Symbolbild für neue Verordnung

Lohnfertiger, Erzeuger und Vertreiber im Überblick

Die folgende Übersicht zeigt, wer welche Aufgabe übernimmt:

RolleKernaufgabeBezug zur Konformitätserklärung
Lohnfertiger / LieferantDokumentiert die technischen Daten und liefert DatenblätterStellt die Datengrundlage bereit
ErzeugerFührt die Konformitätsbewertung durchErstellt und unterzeichnet die DoC
VertreiberStellt Verpackungen auf dem Markt bereitPrüft, dass eine gültige DoC vorliegt

Als Etikettendruckerei ist etikettensprint in dieser Kette Ihr Lieferant. Wir dokumentieren die technischen Daten zu unseren Etiketten und liefern die passenden Datenblätter, damit Sie als Erzeuger Ihre Konformitätserklärung erstellen können.

 

PPWR-Kennzeichnung von Etiketten richtig umsetzen

Für die Praxis kommt es darauf an, die PPWR-Kennzeichnung nicht mit einem einzigen Termin zu verwechseln. Schon ab 2026 gelten erste Informations- und Kennzeichnungspflichten; ein digitaler Datenträger wie ein QR-Code ist ab dem Geltungsbeginn möglich. Die vollständig harmonisierte, EU-weit einheitliche Kennzeichnung, etwa zur Materialzusammensetzung und zur richtigen Entsorgung, wird voraussichtlich erst ab 2028 verpflichtend; der Zeitpunkt hängt von den ergänzenden Durchführungsrechtsakten ab.

Für Ihre Etiketten heißt das, früh eine saubere technische Grundlage zu schaffen. Materialwahl, Kleber und Veredelung beeinflussen die spätere Recyclingfähigkeit einer Verpackung. Erst das Zusammenspiel dieser Faktoren macht aus einem gewöhnlichen Etikett ein normkonformes PPWR-Label. Ablösbare Wash-off-Kleber etwa ermöglichen, dass sich Etiketten im Recyclingprozess sauber vom Behälter trennen; das zählt bei der Einstufung in die Recyclingfähigkeitsklassen (ab 2030). Für Produktetiketten im Handel gelten die Pflichten zu Nachweis und Dokumentation genauso wie für robuste Auszeichnungen auf Kartons und Transportverpackungen.

Konforme PPWR-Etiketten mit etikettensprint

Wenn Sie Etiketten online drucken lassen möchten, begleiten wir Sie von der Materialauswahl bis zur fertigen Lieferung, auch für anspruchsvolle Industrie-Etiketten im rauen Einsatz. Dabei müssen Sie die Verordnung dafür nicht allein stemmen. Als erfahrene Etikettendruckerei kennen wir die Pflichten rund um konforme PPWR-Etiketten und stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Wir stellen Ihnen auf Anfrage die Nachweisunterlagen zu unseren Produkten bereit, die Grundlage für Ihre eigene Konformitätserklärung als Erzeuger.

Welche Unterlagen wir Ihnen bereitstellen

Damit Ihr Nachweis vollständig ist, umfasst das im Detail:

  • Technische Datenblätter zu den eingesetzten Etikettenmaterialien.
  • Konformitätsnachweise zu Materialien, Klebern, Veredelungen und Farbe.
  • Die Angaben, die Sie für Ihre eigene technische Dokumentation und Konformitätsbewertung benötigen.

Konkret sagen wir Ihnen zu, dass unsere Etikettenmaterialien sowie die verwendeten Druckfarben, Lacke und Klebstoffe die stofflichen Vorgaben der PPWR einhalten, unter anderem zu Schwermetallen und PFAS. Die genauen Angaben und Grenzwerte finden Sie hier in unserem PPWR-Statement: » PDF als Download

Wenn Sie unsicher sind, welche Kosten für Ihren Auftrag auf Sie zukommen, hilft Ihnen unser Etiketten-Kalkulator für eine schnelle Kalkulation weiter. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um die passenden Unterlagen über Ihre PPWR-Konformität von uns zu erhalten:

Produkt ohne Etikett: Symbol für Bedarf an PPWR-Etikett

Häufige Fragen zur PPWR

Was regelt die PPWR für Etiketten konkret?

Die Verordnung verlangt, dass Verpackungen und ihre Bestandteile, also auch Etiketten, Anforderungen an Konformität, Kennzeichnung und Recyclingfähigkeit erfüllen. Für Etiketten stehen zunächst die Nachweis- und Dokumentationspflichten im Vordergrund.

Kann ich bei etikettensprint PPWR-Labels drucken lassen?

Ja. Wir drucken Ihre Etiketten mit Materialien, Klebern und Veredelungen, die den Vorgaben der PPWR entsprechen, und liefern die passenden Nachweisunterlagen auf Anfrage gleich mit. So erhalten Sie ein PPWR-Label, dessen Konformität Sie jederzeit belegen können.

Brauche ich ab 2026 für jedes Etikett eine eigene Konformitätserklärung?

Die Konformitätserklärung bezieht sich auf die Verpackung, die neu in Verkehr gebracht wird. Als Lieferant stellen wir Ihnen die technischen Nachweise zu unseren Etiketten bereit; die DoC für Ihre fertige Verpackung erstellen in der Regel Sie als Erzeuger.

Gilt die PPWR auch für Importeure und kleine Mengen?

Grundsätzlich ja. Importeure und Kleinstunternehmen können ebenfalls erfasst sein; der genaue Umfang hängt vom Einzelfall ab.

Was muss 2026 bzw. 2028 konkret auf die Verpackung?

Ab 2026 stehen Nachweis- und Informationspflichten im Vordergrund; ein digitaler Datenträger wie ein QR-Code ist bereits möglich. Die einheitliche, piktogrammbasierte Kennzeichnung zur Materialzusammensetzung und Entsorgung nach Artikel 12 wird voraussichtlich erst ab 2028 verpflichtend.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. In welchem Umfang Pflichten für Sie gelten, ist stets im Einzelfall zu prüfen.